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Arbeiten im Ausland – Wann greift die deutsche Sozialversicherung?

Die Globalisierung ist inzwischen auch im Arbeitsverhältnis nicht mehr zu übersehen: Immer häufiger schicken Unternehmen ihre Arbeitnehmer vorübergehend ins weltweite Ausland, wo sie den Aufbau neuer Produktionslinien oder Niederlassungen betreuen. Zumeist wird in diesem Zusammenhang nicht hinterfragt, ob der entsandte Arbeitnehmer während des Auslandseinsatzes der deutschen Sozialversicherungspflicht unterliegt. Rechtsanwalt Dirk Helge Laskawy schreibt dazu im Newsletter von arbeitsrecht.de, Ausgabe 26/08.

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