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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon für bis zu 14 Tage!

Für bis zu sieben Tage können sich Arbeitnehmer ab sofort telefonisch von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am 9. März 2020 verständigt. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Die Vereinbarung gilt zunächst für vier Wochen.

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