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Besitzstandszulage auf gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar

Eine Ausgleichs-/Besitzstandszulage, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer als Teil der Entlohnung für geleistete Arbeit monatlich pauschal in gleichbleibender Höhe zum Ausgleich für die Absenkung vertraglich vereinbarter Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge unabhängig davon zahlt, ob und in welchem Umfang in den einzelnen Monaten Arbeit zu besonderen Zeiten anfällt, ist mindestlohnrelevant. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2017 finden Sie hier.

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