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Corona-Krise: Kurzarbeitergeld steigt auf bis zu 87%

Änderungen beim Kurzarbeitergeld

  • Beschäftigte in corona-bedingter Kurzarbeit, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, erhalten künftig mehr Geld, wenn die Kurzarbeit eine bestimmte Dauer überschreitet:
    • Ab dem 4. Monat des Kurzarbeitergeldbezugs steigt das Kurzarbeitergeld (KuG) auf 70 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (77 Prozent für Haushalte mit Kindern);
    • ab dem 7. Monat des KuG-Bezuges folgt eine Anhebung auf 80 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (87 Prozent für Haushalte mit Kindern).
    • Diese Regelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2020.
  • Die Regierungskoalition erweitert die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit:
    • Künftig dürfen Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter aller Berufe bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen.
    • Diese Regelung gilt ab 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020.

Änderungen beim Arbeitslosengeld:

  • Die Regierungskoalition verlängert zudem die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I (ALG I) um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch auf ALG I zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hierhier und hier oder Sie sprechen uns an!

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