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Gleichbehandlung als Grundsatz des primären Gemeinschaftsrechts – Altersdiskriminierung durch verkürzte Kündigungsfristen

Die Entscheidung zeigt, dass feste Altersgrenzen, die allein an das Erreichen oder Vorliegen eines bestimmten Lebensalters anknüpfen und davon Ansprüche oder Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers abhängig machen, grundsätzlich einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung darstellen, wohingegen flexible Altersgrenzen durchaus gerechtfertigt sein könnten. Rechtsanwalt Dirk Helge Laskawy schreibt dazu in Arbeit und Recht (AuR) 2010/264f.

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