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Kein Verbraucherwiderruf von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen

Auch wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu Hause aufgesucht wird und dort einen Aufhebungsvertrag schließt, steht ihm kein Widerrufsrecht gem. § 312b Abs. 1 Nr. 1, §§ 312g, 355 BGB zu. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des LAG Niedersachsen vom 07.11.2017 finden Sie hier

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