
Kein Verbraucherwiderruf von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen
Auch wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu Hause aufgesucht wird und dort einen Aufhebungsvertrag schließt, steht ihm kein Widerrufsrecht gem. § 312b Abs. 1 Nr. 1, §§ 312g, 355 BGB zu. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des LAG Niedersachsen vom 07.11.2017 finden Sie hier.