Bank- & Finanzrecht
Wir wissen, was zählt – Ihr Rechtspartner in allen Bank- und Finanzfragen

Aderhold findet für alle
Situationen die optimale Lösung

Im Bereich des Bank- und Finanzrechts beraten wir Kreditinstitute sowie Unternehmen in allen Finanzierungsfragen sowie kreditrechtlichen und kreditvertraglichen Themen. Unsere praxisnahe und pragmatische Beratung ergänzen wir bei Bedarf durch die Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Leistungsschwerpunkte

  • Kreditrechtliche und kredit­vertrag­liche Beratung und Begleitung (insbesondere Verhandlung, Gestaltung und Strukturierung von Finanzierungs­verträgen, Pool­verträgen und der Sicherheiten­dokumentation sowie die Prüfung von bestehenden wie anstehenden Kreditvertrags­dokumentationen)

  • Beratung und Begleitung bei Konsortial­finanzierungen, Restruk­turierungs-, Überbrückungs- und Sanierungs­finanzierungen, Stillhalte­vereinbarungen sowie Investitions- und Akquisitions­finanzierungen

  • Laufende Beratung von Unternehmen in allen Fragen des Konsortial­vertragsrechts und komplexer Kreditverträge, einschließlich der Begleitung von Zustimmungs- und Waiverprozessen

  • Allgemeine bankrechtliche Beratung und Beratung in allen Fragen des Bankvertragsrechts

  • Prozessvertretung von Kredit­instituten, einschließlich der Begleitung in Massenverfahren und von Inter-Banken-Rechtsstreiten

  • Insolvenzrechtliche Beratung von Kreditinstituten bei Kunden in der Krise (einschließlich Abwehr von Anfechtungsansprüchen)

  • Organisationsberatung bei der Umsetzung von Compliance-Anforderungen

  • Beratung in aufsichtsrechtlichen Fragen

Aderhold Ihre Ansprechpartner für Bank- & Finanzrecht


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