Kartellrecht und Fusionskontrolle
Damit alles seine Richtigkeit hat

Aderhold findet für alle
Situationen die optimale Lösung

Wir beraten Unternehmen und natürliche Personen zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts und der Fusionskontrolle.

Um Kartell­rechts­verstöße bereits im Vorfeld zu vermeiden, umfasst dies die Beratung bei Unternehmens­kooperationen sowie Vertragsgestaltungen und Vertriebs­systemen ebenso wie bei der Einführung und Umsetzung von unter­nehmens­spezifischen Compliance-Maßnahmen. In Bußgeld- und Verwaltungs­verfahren des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission vertreten wir Unternehmen und Vorstände, Geschäftsführer sowie leitende Angestellte kompetent und verlässlich vom Anfang der behördlichen oder internen Ermittlungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.

Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrung im Bereich der kartellrechtlichen Prozessführung. So beraten wir regelmäßig in kartell­rechtlichen Schadens­ersatz­klagen sowie zu angrenzenden Fragestellungen auf Kläger- und Beklagtenseite.

Bei Unternehmens­zusammen­schlüssen einschließlich Gemein­schafts­unternehmen stehen wir mit unserer fusions­kontroll­rechtlichen Expertise bereits in der Planungsphase zur Frage der Machbarkeit zur Verfügung und sorgen auch in komplexen Sachverhalten für ein möglichst unkompliziertes Prüfungs­verfahren. Dabei verfügen wir auch über Erfahrungen bei der Koordinierung von weltweiten multinationalen Fusions­kontroll­anmeldungen.

Leistungsschwerpunkte

  • Vertretung von Unternehmen und Führungskräften in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit Kartellvorwürfen oder missbräuchlichen Verhaltensweisen

  • Begleitung von Dawn Raids

  • selektive Vertriebssysteme

  • Exklusivität/Ausschließlichkeitsbindungen

  • Preis- und Konditionsgestaltung

  • Prüfung und Entwurf von Franchise-, Technologie-Transfer- und Lizenzverträgen

  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen infolge von Kartellen oder von marktmissbräuchlichem Verhalten

  • Abwehr und Durchsetzung von kartellrechtlichen Zivilklagen

  • Beratung im „laufenden Geschäft“

  • Gemeinschaftsunternehmen und Kooperationen

  • Informationsaustausch/Marktinformationssysteme

  • Schulungen

  • Interne Untersuchungen

  • Dawn Raid-Beratung

  • Einrichtung von Compliance Management Systemen und Audit

  • Beratung zu Fusionskontrolle und Anmeldepflichten

  • Vorbereitung und Begleitung der Anmeldungsverfahren beim Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission

  • Koordinierung von Local Counsel in multinationalen Verfahren

  • Machbarkeitsstudien

  • Parallele Begleitung von Investitionskontrollverfahren („aus einer Hand“)

  • Beratung zu digitalen Projekten und Geschäftsmodellen (Netzwerke, Plattformen), insbesondere zu Geschäftspraktiken und Zugangsansprüchen

  • Beratung zum Digital Markets Act (DMA)

Aderhold Ihre Ansprechpartner für Kartellrecht und Fusionskontrolle


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