Nachfolge, Vermögen
Gut geplant – Rechtsberatung für jede Lebensphase
Aderhold findet für alle
Situationen die optimale Lösung
Wir begleiten Unternehmer bei der Nachfolgeplanung und der rechtlich und steuerlich sinnvollen Übertragung von Unternehmen und Vermögen. Gleichzeitig beraten und vertreten wir Mandanten in allen wirtschaftlich bedeutsamen Fragen des Erb- und Familienrechts. Insbesondere mittelständische und Familienunternehmen stellt die Nachfolgeplanung vor besondere Herausforderungen. In diesem Zusammenhang entwickeln wir auch Stiftungsmodelle und begleiten Stiftungen in ihrem täglichen Geschäft.
Wir beraten die Betroffenen nach einem Erbfall und vertreten Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Pflichtteilsberechtigte bei Streitigkeiten, oft im Zusammenhang mit unternehmerischem Vermögen im Nachlass, beispielweise bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen.
Leistungsschwerpunkte
Steuerliche und erbrechtliche Optimierung von Unternehmens- und Vermögensnachfolgen
Nachfolgeorientierte Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
Gestaltung von Übertragungsverträgen
Gestaltung und Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten
Gründung und rechtliche Begleitung von Stiftungen
Steuerrechtliche Beratung
Testamentsvollstreckungen und Nachlassabwicklung