Sanierung, Restrukturierung
Sanierungsberatung – erfahren und praxiserprobt
Aderhold findet für alle
Situationen die optimale Lösung
Wir beraten mittelständische Unternehmen, Konzerne und Banken im Rahmen von Krisenengagements. Unser Leistungsspektrum reicht dabei über die klassische rechtliche Beratung hinaus und beinhaltet die zielgerichtete Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams. Krisensituationen sind zwar außerordentliche, aber in beinahe jedem Unternehmenszyklus vorkommende Phänomene. Ist die Krise eingetreten, so ist diese Situation oftmals auch deswegen äußerst gefährlich, weil sie für viele Unternehmen völliges Neuland bedeutet. In solchen Situationen stehen wir den Unternehmen mit pragmatischen, individuell auf die jeweiligen Sachverhalte zugeschnittenen Konzepten zur Seite.
Unser Anspruch ist es dabei, die Leistungsfähigkeit der Unternehmen wiederherzustellen und nachhaltig zu verbessern. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Restrukturierung können wir Lösungen anbieten und aktiv umsetzen, die andere nicht zu denken wagen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor hierbei ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern sowie Unternehmensberatern. Mit diesem Ansatz begleiten wir unsere Mandanten sicher in allen Phasen der Restrukturierung und erarbeiten trag- und zukunftsfähige Konzepte. Zum Vorteil unserer Mandanten können wir auch in diesem Zusammenhang auf langjährige Kontakte zu Finanzierungspartnern zurückgreifen.
Leistungsschwerpunkte
Erstellung und Begutachtung von
IDW S6 SanierungsgutachtenBankenmoderation
Beratung von Geschäftsführern und Vorständen von Unternehmen in der Krise
Liquiditätsmanagement (inkl. Verhandlung mit Lieferanten, Kreditversicherern und sonstigen Drittgläubigern)
Begleitung von Poolführerschaften für Banken
Optimierung von Kosten-, Ertrags- und Umsatzstrukturen
Unterstützung bei der Beantragung von Landesbürgschaften
Übernahme von Organstellungen
(z. B. CRO)Bestellung als Treuhänder
Durchführung von Liquidationsverfahren
Vorbereitung und Begleitung von Insolvenzantrag und Insolvenzverfahren nach ESUG
Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle bis zu deren gerichtlicher Feststellung
Wahrung von Gläubigerrechten durch Beratung bei der Besetzung von (vorläufigen) Gläubigerausschüssen und/oder Gläubigerversammlungen
Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren
Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters
Entwurf und die Durchführung von Insolvenzplänen
Begleitung bei Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren
Kauf aus der Insolvenz