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Beginn der fünfjährigen Nachhaftungsfrist des Kommanditisten für Altverbindlichkeiten mit der vor Handelsregistereintragung liegenden positiven Kenntnis des Gläubigers von der Herabsetzung der Haftsumme

Den Beitrag von RA Patrick Klawa und RA Till Vosberg zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 31.01.2020 finden Sie in EWiR 2/2020, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, S. 423f.

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