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Feststellungsinteresse und Zwischenfeststellungsklage bei der Vergütung von Umkleide- und Rüstzeiten

Der korrekte Klageantrag kann über Erfolg oder Nichterfolg einer Klage entscheiden. Dies zeigt die Entscheidung des BAG, das sich erneut mit dem Feststellungsinteresse und der Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage im Zusammenhang mit einer begehrten Feststellung von vergütungspflichtigen Zeiten befasste. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.02.2019 finden Sie hier

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