
Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers bei krankheitsbedingt unmöglicher Inanspruchnahme von Urlaub
Im Lichte der Rechtsprechung zur unionsrechtskonformen Auslegung und Anwendung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG setzt das LAG Berlin-Brandenburg der Hinweispflicht des Arbeitgebers auf den drohenden Verfall von Urlaubstagen Grenzen. Doch die Freude von Arbeitgebern könnte von kurzer Dauer sein. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des LAG Berlin-Brandenburg, vom 17.11.2020 finden Sie hier.