Aderhold: Vertrauenswürdige Experten für rechtliche Sicherheit
Hier sind wir. Unsere Notare/Notarin
stellen sich Ihnen vor.
Dr. Alexander Bardenz
Alexander Bardenz berät anwaltlich im Bereich der Vertragsgestaltung sowie bei Störungen von Vertragsverhältnissen, insb. im Produkthaftungsrecht, sowie im Immobilienrecht, insb. im Bau- und Architektenrecht, als auch im Bankrecht. Die Abwicklung großer Gewährleistungsfälle, insbesondere im Handel und Anlagenbau, auch mit internationalem Bezug, sowie die Einführung von strukturierten Rechts- und Vertragsmanagementsystemen einschließlich der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören zu seinen regelmäßigen Tätigkeiten. In den letzten Jahren war Alexander Bardenz wiederholt auch im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowie Erbauseinandersetzungen anwaltlich tätig.
Alexander Bardenz berät als Notar mit Amtssitz in Dortmund insbesondere zum Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und Erb- sowie Familienrecht. Ein Schwerpunkt seiner notariellen Tätigkeit bildet die Umstrukturierung von Unternehmen nach dem Umwandlungsgesetz, insbesondere im Wege der Verschmelzung, der Spaltung oder des Formwechsels. Im Rahmen des Generationenmanagements berät und begleitet Alexander Bardenz Mandanten bei Testamentsgestaltungen, der Übertragung von Vermögen, insbesondere Immobilien und Unternehmen, auf Familienholdinggesellschaften und auf die nächste Generation.
Alexander Bardenz wurde im Jahr 2019 in Dortmund zum Notar bestellt. Seit 2000 ist Alexander Bardenz Rechtsanwalt und seit 2005 Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft. Seit 2009 ist Alexander Bardenz Lehrbeauftragter der Universität Münster (JurGrad gGmbH) im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter für Bank- und Kapitalmarktrecht an der Hagen Law School. Vor seiner Tätigkeit für Aderhold war Alexander Bardenz Senior Associate bei PriceWaterhouseCoopers (PwC) in Düsseldorf und zugleich Vorstands- und Aufsichtsratsassistent. Alexander Bardenz promoviert an der Universität Münster zum Thema „Von Deutscher zu Internationaler Rechnungslegung – HGB und IAS“. Sein Referendariat absolvierte Alexander Bardenz im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm (zweites Staatsexamen). Alexander Bardenz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und war am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Bernhard Großfeld LL.M. von 1993 bis 1996 als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.
Alexander Bardenz wurde im Jahr 2024 zum 5. Mal durch den Handelsblattverlag als Best Lawyer im Produkthaftungsrecht ausgezeichnet, 2023 zum 10. Mal im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Jürgen Schemann
Jürgen Schemann berät in den Bereichen Gesellschaftsrecht (einschließlich Aktien-, Kapitalmarkt- und Genossenschaftsrecht) und Immobilienrecht, außerdem bei Finanzierungen sowie Veräußerung und Umstrukturierung von Unternehmen.
Jürgen Schemann absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth , bis zur Diplom-Vorprüfung studierte er dort im Nebenfach auch Betriebswirtschaftslehre. Nach Referendarzeit und juristischer Staatsprüfung in Bayern begann er seine anwaltliche Laufbahn 1990 als Rechtsanwalt in der Anwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei Rosenschon Sperber & Kollegen in Bayreuth. Von 1997 an war er als Rechtsanwalt und Generalbevollmächtigter in der RölfsPartner-Gruppe tätig. Im Jahr 2000 wechselte er als Partner zur Aderhold & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, seit April 2011 Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Jürgen Schemann ist seit 2010 als Notar in Dortmund zugelassen.
Dr. Thorsten Siepe
Thorsten Siepe berät als Notar mit Amtssitz in Dortmund und Rechtsanwalt insbesondere zum Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht.
Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Begleitung von Unternehmen und Gesellschaftern beim Verkauf und Kauf von mittelständischen Unternehmen (M&A) sowie die Umstrukturierung von Unternehmen nach dem Umwandlungsgesetz, insbesondere im Wege der Verschmelzung, der Spaltung oder des Formwechsels.
Im Rahmen des Generationenmanagements berät und begleitet Thorsten Siepe seine Mandanten im Zusammenhang mit Testamentsgestaltungen, der Übertragung von Vermögen, insbesondere Immobilien und Unternehmen, auf Familienholdinggesellschaften und auf die nächste Generation sowie bei der Errichtung von Stiftungen.
In den letzten Jahren war Thorsten Siepe wiederholt im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, post M&A-Streitigkeiten und Managerhaftungsfällen sowie Erbauseinandersetzungen anwaltlich tätig.
Thorsten Siepe wurde im Jahr 2016 in Dortmund zum Notar bestellt. Seit 2012 ist Thorsten Siepe Rechtsanwalt der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft, seit 2015 Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft. Vor seiner Tätigkeit für Aderhold war Thorsten Siepe als Rechtsanwalt für Gleiss Lutz tätig. Thorsten Siepe promovierte an der Universität Leipzig zum Thema der grenzüberschreitenden Verschmelzung von deutschen und englischen Kapitalgesellschaften. Sein Referendariat absolvierte Thorsten Siepe im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz (zweites Staatsexamen). Thorsten Siepe studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Angers (Frankreich) und Bonn (erstes Staatsexamen).
Catherine Westerwelle
Catherine Westerwelle berät als Notarin mit Amtssitz in Dortmund insbesondere zum Immobilienrecht sowie zum Gesellschaftsrecht und Erbrecht.
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist die Beratung von Unternehmen bei Immobilientransaktionen und Bauprojekten, etwa die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Kauf- und Mietverträgen ebenso wie von Verträgen mit Planern oder anderen Baubeteiligten. Zudem vertritt sie Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Immobilienbezug.
Darüber hinaus berät Catherine Westerwelle regelmäßig zum Handels- und Vertriebsrecht.
Catherine Westerwelle wurde im Jahr 2020 in Dortmund zur Notarin bestellt. Seit 2011 ist sie Rechtsanwältin und seit 2012 Partnerin der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, zuvor seit 2006 Rechtsanwältin der Aderhold & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH. Ihr Referendariat absolvierte Catherine Westerwelle im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Catherine Westerwelle studierte Rechtswissenschaften und absolvierte die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FAA) Englisch an der Westfälischen Wilhelms Universität zu Münster.
Kommentierung der §§ 873 bis 902 in Dannemann/Schulze, German Civil Code Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 2020
Dr. Matthias Wiese
Matthias Wiese berät als Notar mit Amtssitz in Dortmund und Rechtsanwalt insbesondere zum Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Seine Mandanten sind vor allem Familienunternehmen und -unternehmer, aber auch institutionelle Investoren.
Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit bilden die Begleitung von erb- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowie die Beratung von Unternehmen und Gesellschaftern beim Verkauf und Kauf von mittelständischen Unternehmen (M&A).
Besonders intensiv befasst sich Matthias Wiese auch mit Gestaltungen im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, z. B. im Zusammenhang mit Testamentsgestaltungen, Übertragungen von Immobilien und Unternehmen, einschließlich der Errichtung von Familienholdinggesellschaften und unter besonderer Berücksichtigung von Stiftungsgestaltungen.
Matthias Wiese wurde im Jahr 2014 in Dortmund zum Notar bestellt. Seit 2007 ist Matthias Wiese Rechtsanwalt der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft, seit 2012 Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft. Seit 2010 ist Matthias Wiese darüber hinaus als Lehrbeauftragter an der Universität Münster tätig. Matthias Wiese hat an der Universität Münster zu einem Thema im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts promoviert. Sein Referendariat absolvierte Matthias Wiese im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm (zweites Staatsexamen). Matthias Wiese studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster (erstes Staatsexamen).
Aderhold verstärkt den Bereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht am Standort Dortmund
Zum 01.10.2022 konnten wir unsere wirtschaftsrechtliche Beratung im Bereich Arbeitsrecht erweitern und begrüßen Herrn Rechtsanwalt Golo Busch im …
Revier Manager zeichnet Aderhold als „Starken Partner 2022“ aus
Die Wirtschaftszeitschrift Revier Manger hat die Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft im Juni 2022 auf Platz 1 der größten Kanzleien im Ruhrgebiet gelistet und empfiehlt unsere Kanzlei als „Starken Partner 2022“ …
Aderhold baut mit Dr. Christian H. Müller den Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle auf
Wir freuen uns sehr, unser wirtschaftsrechtliches Beratungsspektrum nun um die Bereiche Kartellrecht und Fusionskontrolle erweitern zu können und dazu Herrn Dr. Christian H. Müller …
Koch/Kruse/Wiese, Vertragsgestaltung, 5. Auflage, 2024
Kommentierung der §§ 1, 2 mit Anhang Mustergesellschaftsvertrag, §§ 3-5, 11 GmbHG, in: Saenger/Inhester, Kommentar zum GmbHG, 5. Auflage 2024
Kommentierung der §§ 80-88 BGB (Stiftungsrecht), in: Erman, Kommentar zum BGB, 17. Auflage 2023
Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes (GenG), in: Düsing/Martinez, Kurzkommentar Agrarrecht, 2. Auflage 2022
Aderhold/Wiese, Zahlungsverkehr, 2012
Attraktivität des Rechtsrahmens der eG in Deutschland, ZfgG 2009, 134-151 (gemeinsam mit Reiner Schulze)
Die Europäische Genossenschaft im Vergleich zur eingetragenen Genossenschaft deutschen Rechts – Reformüberlegungen zum deutschen Genossenschaftsrecht, Aachen 2006.
Die SCE und die Reform des deutschen Genossenschaftsrechts, ZfgG 2006, 108-128




