Aderhold: Vertrauenswürdige Experten für rechtliche Sicherheit
Hier sind wir. Unsere Notare/Notarin
stellen sich Ihnen vor.
Catherine Westerwelle
Catherine Westerwelle berät als Notarin mit Amtssitz in Dortmund insbesondere zum Immobilienrecht sowie zum Gesellschaftsrecht und Erbrecht.
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist die Beratung von Unternehmen bei Immobilientransaktionen und Bauprojekten, etwa die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Kauf- und Mietverträgen ebenso wie von Verträgen mit Planern oder anderen Baubeteiligten. Zudem vertritt sie Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Immobilienbezug.
Darüber hinaus berät Catherine Westerwelle regelmäßig zum Handels- und Vertriebsrecht.
Catherine Westerwelle wurde im Jahr 2020 in Dortmund zur Notarin bestellt. Seit 2011 ist sie Rechtsanwältin und seit 2012 Partnerin der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, zuvor seit 2006 Rechtsanwältin der Aderhold & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH. Ihr Referendariat absolvierte Catherine Westerwelle im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Catherine Westerwelle studierte Rechtswissenschaften und absolvierte die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FAA) Englisch an der Westfälischen Wilhelms Universität zu Münster.
Kommentierung der §§ 873 bis 902 in Dannemann/Schulze, German Civil Code Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 2020




