Restrukturierungsplan Wegweiser für den erfolgreichen Neustart

Aderhold findet für alle
Situationen die optimale Lösung

Wenn ein Unternehmen zur Vermeidung eines Insolvenz­verfahrens eine finanzielle Restrukturierung benötigt und voraussichtlich nur eine Mehrheit der Gläubiger zustimmen wird, kommt die Anwendung des präventiven Restrukturierungs­rahmens (StaRUG) in Betracht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungsunfähigkeit nur droht, aber nicht schon eingetreten ist. Daher ist eine rechtzeitige Planung des Vorgehens entscheidend. Ziel des Verfahrens ist eine finanz­wirtschaftliche Restrukturierung über einen Restrukturierungs­plan. Vorteil des Restrukturierungs­plans ist seine Umsetzung außerhalb der Insolvenz. Sein Nachteil ist, dass nur das Problem von Konsensstörern im Gesellschafter- und Gläubigerkreis gelöst werden kann. So ist z. B. die Kündigung von Dauerschuld­verhältnissen (Arbeits- oder Mietverträge) nicht möglich.

Aderhold analysiert die Vorteilhaftigkeit eines Restrukturierungs­plans und erstellt, verhandelt und reicht einen Restrukturierungs­plan bei Gericht ein.

Das Gericht kann (und muss in bestimmten Fällen) einen Restrukturierungs­beauftragten als neutrale Person bestellen, dem je nach Bedarf durch das Gericht bestimmte Aufgaben zugewiesen werden. Auch diese Funktion kann Aderhold übernehmen.

Aderhold Wirtschaftsprüfer/Steuerberater


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